Kostenfreie Informationsveranstaltung zum Verbot von Einwegkunststoff (EWKVerbotsV)

Verbot von Einwegkunststoff – Alternativen für Handel und Gastronomie
Einladung zur kostenlosen Umweltschutz-Infoveranstaltung

Ab 3. Juli 2021 tritt das Verbot von Einwegkunststoffprodukten in Kraft. Betroffen ist vor allem die Gastronomie und ihre Zulieferer, denn das Verbot umfasst in erster Linie Einweg-Besteck, Teller, Trinkhalme und Warmhalteboxen aus Kunststoff. Diese werden vorrangig in der Fast-Food-Gastronomie eingesetzt – gerade in der Pandemie-Zeit aber auch im gastronomischen Abhol- und Liefergeschäft.

Um Ihnen die Rechtslage und mögliche Alternativen zum Einweg-Kunststoff aufzuzeigen, veranstaltet die IHK

am Mittwoch, den 2. Juni 2021 um 14 Uhr ein Webinar.

Hierzu laden wir Sie herzlich ein.


Programmablauf


  1. Begrüßung und thematische Einführung
    Thomas Hupertz, Umweltreferent der IHK Arnsberg

  2. Rechtsfragen der neuen Einwegkunststoffverbotsverordnung
    Dr. Manuel Brunner, Fachanwalt für Umweltrecht, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm

  3. Auswirkungen für Gastrowirtschaft und nachhaltige Produktalternativen
    Ralf Eickelmann und Martin Schulte, Einkauf und Vertrieb, Rüther Gastroservice GmbH, Erwitte

  4. Fragerunde und Diskussion

Anmeldung ist nicht mehr möglich.