Kostenfreie Informationsveranstaltung zum Verbot von Einwegkunststoff (EWKVerbotsV)
Verbot von Einwegkunststoff – Alternativen für Handel und Gastronomie
Einladung zur kostenlosen Umweltschutz-Infoveranstaltung
Ab 3. Juli 2021 tritt das Verbot von Einwegkunststoffprodukten in Kraft. Betroffen ist vor allem die Gastronomie und ihre Zulieferer, denn das Verbot umfasst in erster Linie Einweg-Besteck, Teller, Trinkhalme und Warmhalteboxen aus Kunststoff. Diese werden vorrangig in der Fast-Food-Gastronomie eingesetzt – gerade in der Pandemie-Zeit aber auch im gastronomischen Abhol- und Liefergeschäft.
Um Ihnen die Rechtslage und mögliche Alternativen zum Einweg-Kunststoff aufzuzeigen, veranstaltet die IHK
am Mittwoch, den 2. Juni 2021 um 14 Uhr ein Webinar.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Programmablauf
- Begrüßung und thematische Einführung
Thomas Hupertz, Umweltreferent der IHK Arnsberg
- Rechtsfragen der neuen Einwegkunststoffverbotsverordnung
Dr. Manuel Brunner, Fachanwalt für Umweltrecht, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm
- Auswirkungen für Gastrowirtschaft und nachhaltige Produktalternativen
Ralf Eickelmann und Martin Schulte, Einkauf und Vertrieb, Rüther Gastroservice GmbH, Erwitte
- Fragerunde und Diskussion
Anmeldung ist nicht mehr möglich.