Bauleitplanung - Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung in der Kommune sicherstellen. Die Instrumente hierfür sind Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan ist die vorbereitende Bauleitplanung. Hier formuliert die Kommune die Ziele der Siedlungsentwicklung für das gesamte Gemeindegebiet. Im Bebauungsplan hingegen definiert die Kommune rechtsverbindlich Art und Maß der baulichen Nutzung.

Die Kommunen beteiligen die IHK Arnsberg in den Verwaltungsverfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplanungen als sogenannte Träger öffentlicher Belange. Dadurch sollen die Belange der Wirtschaft in das Planverfahren einfließen.

Sofern die IHK Arnsberg eine mögliche Betroffenheit von Belangen ihrer Mitgliedsunternehmen erkennt, nimmt sie Kontakt mit ihnen auf. So können die Mitgliedsunternehmen ihre Anregungen oder Bedenken zur Bauleitplanung äußern.

Zusätzlich könnte die IHK Arnsberg einen Dialog mit Verbänden, Verwaltung oder Politik anstoßen, um einen Interessenausgleich zu erzielen. So kann die IHK Arnsberg berechtigte Belange und Interessen vorbringen, die mit den gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.

Ein Beispiel hierfür sind Nutzungskonkurrenzen zwischen Gewerbe und emissionsempfindlichen Wohnnutzungen. Durch vorbeugenden Immissionsschutz kann ein Konflikt vermieden werden. Auch zur Entwicklung innerstädtischer Einzelhandelszentren wird die IHK Arnsberg im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis gehört.

Über den Umgang mit der Position der IHK Arnsberg entscheidet der örtliche Stadt- oder Gemeinderat mit dem Feststellungs- oder Satzungsbeschluss.


Stand Februar 2023