Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung zuzulassen ist, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich-geltenden Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in den in Frage kommenden Organisationen wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten des § 1 Absatz 2 (Profil) der Verordnung hat. das heißt beispielsweise im Einzelnen:
  1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
  2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
  3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
  4. Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
  5. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
  6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
  7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
  8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
  9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen


Anmeldung

Anmeldeschluss
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Prüfungsgebühr:     300,00 € (Gebührentarif)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Termine

Schriftliche Prüfungstermine  (pdf)

Anmeldeformular (pdf)

Termine unter Vorbehalt:Herbst 2023Frühjahr 2024Herbst 2024
Ergebnismitteilung:48. KW20. KW49. KW
Fachgespräch:50. KW24. KW*51. KW

* wurde um eine Woche verschoben (vorm. 23. KW)                       

Weitere Informationen

Formular für Thema Präsentation

Profil

Strukturierung (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)