Handelsfachwirt/-in (Prüfung)
Zulassung zur Prüfung
Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in (VO 2014) ist zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Abs. 2 und 3 zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/-in oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Fachlageristen/Fachlageristin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Abs. 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
Anmeldung
Anmeldeschluss
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Prüfungsgebühr: 300,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Schriftliche Prüfungstermine (pdf)
Anmeldeformular (pdf)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Termine
Termine unter Vorbehalt: | Herbst 2023 | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Ergebnismitteilung: | 46. KW | 20. KW | 46. KW |
Fachgespräch: | 48. KW | 24. KW | 48. KW |
Weitere Informationen
Formular für Thema Präsentation (pdf)
Merkblatt mündliche Teilprüfung (pdf)
Profil
Strukturierung (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)