LKW-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid
Durchfahrtsverbot für LKW, die eine Entfernung vom ersten Beladeort bis zum Zielort von mehr als 75 km haben. Ausschließlich freie Fahrt für LKW mit Quell- oder Zielbezug im Stadtgebiet Lüdenscheid.
Der Märkische Kreis, die zuständige Kreispolizeibehörde, Straßen.NRW und die Autobahn GmbH haben eine Anordnung zum Durchfahrtsverbot erarbeitet. Die notwendigen Vorbereitungen werden zum 10. Juni 2023 umgesetzt. Das Durchfahrtsverbot bezieht sich auf alle LKW-Fahrten, die eine Entfernung vom ersten Beladeort bis zum Zielort von mehr als 75 km haben. Fahrten über 75 km sind lediglich dann zulässig, wenn diese einen Quell- und oder Zielbezug im Stadtgebiet Lüdenscheid haben.
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot können in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde und dem Märkischen Kreis erfolgen. Hierfür muss die besondere Härte des Durchfahrtsverbots für ihr Unternehmen dargelegt werden. Das Antragsverfahren wird online umgesetzt. Wie die besondere Härte dargelegt werden kann, ist noch nicht bekannt.
Kontrollen angekündigt
Zur Umsetzung der Anordnung wurden seitens der Beteiligten strenge Kontrollen durch die Polizei angekündigt. Hinweise zu der Einführung der Enforcement Trailer als Blitzanlagen auf den Ausweich- und Umleitungsstrecken können der Website entnommen werden: A45 Umleitung: Blitzen bleibt für berechtigte Transporte folgenlos (ihk-arnsberg.de)
Streckenführungen und Kontrollpunkte
Streckenführungen, Kontrollpunkte und Rückführungswege können der Website entnommen werden: https://bruecken-bauer.info/anordnung-durchfahrtsverbot
Die Luftlinie können Sie mit dem Entfernungsrechner berechnen.