Gründungszuschuss und Arbeitslosengeld für Selbstständige
Mit dem Gründungszuschuss unterstützt die Agentur für Arbeit Existenzgründerinnen und Gründer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.
Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbstständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit vermieden. Als fachkundige Stelle muss die Industrie- und Handelskammer das Existenzgründungsvorhaben begutachten, und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.
Verfahren
Die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, steht Ihnen innerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs für die erforderliche Begutachtung Ihrer Geschäftsidee gern zur Verfügung. Hierfür reichen Sie bitte die notwendigen Unterlagen über die Unternehmenswerkstatt NRW ein (siehe Terminvereinbarung).
Zur Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Gründung im Kreis Soest oder im Hochsauerlandkreis
• Gewerbliche Gründung mit zukünftiger IHK-Zugehörigkeit (Industrie, Handel und oder Dienstleistung)
Folgende Unterlagen werden von uns vor der Terminvereinbarung benötigt:
1. das ausgefüllte Formular zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der Agentur für Arbeit.
2. das beschreibbare PDF-Formular Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung.
3. Lebensläufe aller GründerInnen ggf. inkl. Zeugniskopien.
4. Businessplan (Textteil) und Finanzierungspläne (Zahlenteil) mit:
• Privater Finanzbedarf, typisch für einen Monat im ersten Jahr
• Rentabilitätsvorschau
• Kapitalbedarfsplan
• Finanzierungsplan
Selbständige können sich auf Antrag auch in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter pflichtversichern.
Weiter Informationen finden Sie hier:
• Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
• Arbeitslosengeld für Selbstständige
Terminvereinbarung
Zuerst registrieren Sie sich kostenfrei in der Unternehmenswerkstatt NRW legen ein Projekt an und erstellen dort den Business- und Finanzplan. Sollten Sie bereits fertige Unterlagen haben, können Sie diese im Bereich Dokumente hochladen. Zusätzlich laden Sie im Bereich Dokumente die notwendigen Unterlagen und Formulare hoch. Mit Ihrem persönlichen Experten stimmen Sie anschließend individuell einen Termin ab.