Der Krieg in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Neben den stark gestiegene Energiepreise wirken sich auch die Sanktionen auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die besonders betroffenen Unternehmen sind nun die ersten Wirtschaftshilfen an den Start gegangen.
Bereits seit dem 29. April d. J. gelten die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung weiterhin in Gesprächen mit der EU-Kommission.
Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, soll in Kürze starten. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Das KfW-Kreditprogramm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite gewährt die KfW den Hausbanken eine 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Die Eckpunkte zu den Bürgschaftsprogrammen und dem KfW-Kreditprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die durch den Ukraine Krieg in Schwierigkeiten geraten sind und informiert dazu auf ihrer Webseite.