Raumordnungspläne dienen zur Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen und Funktionen des Raumes. Darunter fallen die Bereiche Wohnen, Gewerbe und Industrie auf der einen Seite aber auch Energieversorgung, Freiraum oder Rohstoffsicherung sowie Verkehr auf der anderen Seite.
Im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) werden für die Themenbereiche zeichnerische und textliche Ziele und Grundsätze festgelegt. Der LEP gilt für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen der nachgeordneten Verwaltungsebenen. Das sind zum Beispiel die Bezirksregierungen oder Städte und Gemeinden.
Die Landesplanungsbehörde beteiligt die Industrie- und Handelskammern an Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsverfahren des LEP. Dabei sind die IHKs Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft. Wirtschaftliche Belange wie die Sicherung von Unternehmensstandorten und wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen bringen die IHKs in das Planverfahren ein. Dies erfolgt in Form einer umfassenden Stellungnahme, die sich an den politischen Leitbildern der Kammern orientiert. Alternativ wird ein sogenannter Fachbeitrag durch mehrere IHKs für den LEP erarbeitet.
Die Kammern treten auf Ebene der Landesplanung beispielsweise für langfristige Rohstoffsicherung und die Entwicklungsfähigkeit kleinerer Orte in ländlichen Räumen ein. Über den Umgang mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken der IHK und anderer Beteiligter entscheidet die Landesregierung mit Zustimmung des Landtages. Der Landesentwicklungsplan wird als Rechtsverordnung beschlossen.
Stand Februar 2023
2. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW 2025 (im Verfahren)
Die geplanten Änderungen im Überblick:
- Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen
- Abstandsregelung Wind: der 1.500-Meter-Mindestabstand zu Wohnbebauung wird aufgehoben.
- Wind im Wald: die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).
- Gewerbeflächen: für die Nutzung der Windenergie auf Gewerbe- und Industrieflächen sollen intelligente Lösungen entwickelt werden, um die ohnehin erforderlichen Abstände von Industriebauten zu Wohnbebauung zu nutzen.
- Freiflächen-Photovoltaik: Mit der LEP-Änderung soll auch die Flächenkulisse für Freiflächen-PV maßvoll erweitert werden. Dabei sollen insbesondere Mehrfachnutzungen wie Agri-PV oder Floating-PV in den Blick gerückt werden.
Regionale Stellungnahme der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland zur frühzeitigen Unterrichtung
Gemeinsame Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen zur frühzeitigen Unterrichtung
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW 2025
Gemeinsame Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen