Landesplanung - Landesentwicklungsplan NRW

Raumordnungspläne dienen zur Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen und Funktionen des Raumes. Darunter fallen die Bereiche Wohnen, Gewerbe und Industrie auf der einen Seite aber auch Energieversorgung, Freiraum oder Rohstoffsicherung sowie Verkehr auf der anderen Seite.

Im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) werden für die Themenbereiche zeichnerische und textliche Ziele und Grundsätze festgelegt. Der LEP gilt für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen der nachgeordneten Verwaltungsebenen. Das sind zum Beispiel die Bezirksregierungen oder Städte und Gemeinden.

Die Landesplanungsbehörde beteiligt die Industrie- und Handelskammern an Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsverfahren des LEP. Dabei sind die IHKs Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft. Wirtschaftliche Belange wie die Sicherung von Unternehmensstandorten und wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen bringen die IHKs in das Planverfahren ein. Dies erfolgt in Form einer umfassenden Stellungnahme, die sich an den politischen Leitbildern der Kammern orientiert. Alternativ wird ein sogenannter Fachbeitrag durch mehrere IHKs für den LEP erarbeitet.

Die Kammern treten auf Ebene der Landesplanung beispielsweise für langfristige Rohstoffsicherung und die Entwicklungsfähigkeit kleinerer Orte in ländlichen Räumen ein. Über den Umgang mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken der IHK und anderer Beteiligter entscheidet die Landesregierung mit Zustimmung des Landtages. Der Landesentwicklungsplan wird als Rechtsverordnung beschlossen.

Stand April 2024

3. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW 2025 (im Verfahren)

für eine nachhaltige Flächenentwicklung

Die u. a. geplanten Änderungen im Überblick:

  • Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes: Einschränkung der Neuinanspruchnahme von Flächen
  • Einführung Flex-Modell: flexiblere, schnellere und umsetzungorientiertere Raumordnung
  • Prüfung von Standorten für landesbedeutsame, flächenintensive Großvorhaben
  • Verankerung landwirtschaftlicher Kernräume: Prüfung einer Festlegung in Kapitel 7.5
  • Prüfung von Festlegungen für Wasserstoff- und Chemieinfrastruktur

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hat bis zum 15.09.2023 stattgefunden. Im Anschluss an die Entwurfsbearbeitung wird die öffentliche Auslegung stattfinden. Informationen finden Sie dann an dieser Stelle.


2. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW 2025 für den Ausbau Erneuerbarer Energien

Die Änderungen im Überblick:

  • Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen
  • Abstandsregelung Wind: der 1.500-Meter-Mindestabstand zu Wohnbebauung wird aufgehoben.
  • Wind im Wald: die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).
  • Gewerbeflächen: für die Nutzung der Windenergie auf Gewerbe- und Industrieflächen sollen intelligente Lösungen entwickelt werden, um die ohnehin erforderlichen Abstände von Industriebauten zu Wohnbebauung zu nutzen.
  • Freiflächen-Photovoltaik: Mit der LEP-Änderung soll auch die Flächenkulisse für Freiflächen-PV maßvoll erweitert werden. Dabei sollen insbesondere Mehrfachnutzungen wie Agri-PV oder Floating-PV in den Blick gerückt werden.

Der Landtag hat der Rechtsverordnung am 21.03.2024 zugestimmt. Somit gilt die Änderung der Landesregierung als beschlossen. Die Inhalte umfassen im Wesentlichen die Umsetzung des Wind-an-Land Gesetztes in Nordrhein-Westfalen.

Regionale Stellungnahme der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland zur öffentlichen Auslegung

Regionale Stellungnahme der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland zur frühzeitigen Unterrichtung

Gemeinsame Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen zur frühzeitigen Unterrichtung

1. Änderung des Landesentwicklungsplanes 2025

Gemeinsame Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen

Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW 2025

Regionale Stellungnahme der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland zum Entwurf des LEP NRW

Fachbeitrag der Wirtschaft der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen zum Entwurf des LEP NRW