Mehrwegsysteme in Handel und Gastronomie

Hier finden Sie das Merkblatt des DIHK zum Thema Mehrwegangebotspflicht


Angebotspflicht von Mehrweg-Systemen in Handel und Gastronomie

Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland erstmals eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Sie verpflichtet unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, bei ihnen verpackte Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Pflicht gilt allerdings nur, wenn Letztvertreiber Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher verwenden, was beim Außer-Haus-Verkauf ganz überwiegend der Fall sein dürfte.


Ziel des verpflichtenden Mehrwegangebots ist die Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen. Der Anwendungsbereich gilt für das zwingende Angebot von Mehrwegalternativen in Bezug auf Einweggetränkebecher und Einwegkunststofflebensmittelverpackungen (§ 3 Abs. 4b VerpackG). Das bedeutet, dass der „to-go“/„take away“-Bereich betroffen ist. und Letztvertreiber (Restaurant, Imbiss, Bistro, Café, Schausteller, Lieferdienste) eine entsprechende Alternative schaffen müssen.

Dabei müssen Produkte in Einweg- und Mehrwegverpackungen zu gleichen Konditionen verkauft werden. Eine Bepfandung hingegen ist möglich und eine Rücknahme ist nur von eigenen in Verkehr gebrachten Mehrwegbehältern verpflichtend, wobei man sich auch einem Poolsystem anschließen kann. Entsprechende Poolsystemanbieter sowie andere Anbieter von Mehrwegsystemen finden Sie unten im Downloadbereich. Hinweisschilder in Verkaufsstellen für Endverbraucher bzw. bei Lieferdiensten müssen sichtbar sein und auf das Angebot hinweisen. Nicht-öffentliche Automaten sind hingegen nicht vom Anwendungsbereich betroffen.

Es gilt überdies eine abweichende Regelung für Kleinunternehmen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und nicht mehr als 5 Beschäftigten. Hier reicht es aus, wenn das Befüllen von vom Kunden mitgebrachten Mehrwegbehältnissen angeboten wird. Dies gilt auch für Vertriebsautomaten. Hinweisschilder auf das Mehrwegangebot müssen auch bei Kleinunternehmen vorhanden sein.

Hier finden Sie eine Liste von Anbietern in Deutschland (Kein Anspruch auf Vollständigkeit).

Aktualisiert am 12.05.2023