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Carnet: Der „Reisepass“ für Waren wird schrittweise digital

Das Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein Zollpassierscheinheft für Unternehmen und natürliche Personen zur vorübergehenden Einfuhr von Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung und Warenmustern in Drittländern, das anstelle einzelner, innerstaatlicher Papiere verwendet wird. Durch dieses Verfahren entfällt die Abgabe von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben im Zielland. Das Carnet, welches bei der IHK Arnsberg  beantragt werden kann, kann in allen Vertragsparteien des A.T.A-Übereinkommens - zurzeit in über 70 Ländern - genutzt werden. Zukünftig können Carnets elektronisch beantragt werden.

Die Vorteile des Carnets können genutzt werden, wenn Waren nur zeitweise in andere Zollgebiete ausgeführt und unverändert wieder in die EU eingeführt werden. Mit dem Carnet erhält der Zoll des jeweiligen Einfuhrlandes eine Sicherheit, die seinen Anspruch auf Zollabgaben und Steuern deckt, sollte die Ware nicht ordnungsgemäß wieder aus dem Land ausgeführt werden.

Antrag per Mausklick

Zukünftig werden Carnets elektronisch über eine webbasierte Lösung beantragt. Carnetkunden erhalten einen eigenen Zugang zur Webanwendung und können sich nach Registrierung mit ihren Zugangsdaten anmelden. Über eine Eingabemaske, die dem Carnet-Formular nachempfunden ist, werden alle erforderlichen Daten eingetragen. Warenlisten können hochgeladen werden und die Vorgänge können jederzeit im System eingesehen werden. Der fertige Antrag wird per Mausklick an die IHK gesendet.

Die IHK bearbeitet die Anträge digital und kann Fehler ohne großen Aufwand korrigieren beziehungsweise vom Kunden nachbessern lassen. Ist der Antrag in Ordnung, druckt die IHK den kompletten Formularsatz aus, unterschreibt und siegelt das Dokument. Das Carnet erhalten die Unternehmen dann per Post oder holen es persönlich ab. Somit entfällt ein Post- oder Anfahrtsweg zur IHK, was die Antragstellung wesentlich vereinfacht. Die elektronische Antragstellung ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einem vollelektronischen Carnet. Die IHK Arnsberg bietet den neuen Service voraussichtlich ab August 2023 an.

Vollständige Digitalisierung geplant

Ziel ist es, das Carnet-Verfahren vollständig zu digitalisieren, sodass kein Formular mehr in Papierform existiert, sondern die komplette Abwicklung zwischen Carnetinhaber, IHK, inländischem und ausländischem Zoll digital abläuft. Einige Länder sind dabei schon in einer Pilotphase. Werden die Tests erfolgreich abgeschlossen, soll das digitale Carnet in Form einer App auf dem Smartphone abgewickelt werden können. QR-Codes dienen als Erkennungsschlüssel für die Zollabfertigung und ersetzen die zu stempelnden Dokumente. So wird eine Infrastruktur geschaffen, mit der alle Prozesse rund um das Carnet digital abgewickelt werden können, was in der Zukunft für alle Beteiligten weitaus attraktiver sein wird.


So geht’s:

  • IHK-Mitgliedsunternehmen registrieren sich unter e-ata.de
  • Das Unternehmen benennt einen eCarnet-Administrator
  • Die Freischaltung durch die IHK Arnsberg erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Die Übersendung der Daten gilt als Antrag auf Ausstellung eines Unternehmens
  • Das Unternehmen gibt an, wie viele Reisen mit dem Carnet unternommen werden sollen und gegebenenfalls auch, wie viele Transitblätter benötigt werden
  • Die IHK Arnsberg prüft die Anträge und druckt das Carnet aus, sofern keine Unklarheiten bestehen. Andernfalls wird der Antrag kommentiert.
  • Das Carnet sieht etwas anders aus als das analog ausgestellte Dokument, da Carnetnummer, Ausstellungsdatum und die Frist mit eingedruckt werden
  • Das fertige Dokument wird auf dem Postweg zugeschickt. Alternativ kann das Carnet auch in der IHK abgeholt werden
  • Das Unternehmen muss das Carnet unterschreiben

 

Technische Voraussetzungen:

  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de)



Foto: IHK München