Fremdsprachenkorrespondent/-in (Prüfung)
Die gültige Rechtsverordnung wird im Herbst 2025 auslaufen.
Die letzte Prüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondenten/Fremdsprachenkorrespondentin ist im Herbst 2025 möglich. Die Wiederholungsprüfungen sind bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 zu Ende zu führen.
Zulassung
Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
- wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Abs. 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Ab. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular (pdf)
Prüfungsgebühr: 140,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Termine
Prüfungstermine im Mai, Juni und November
Termine unter Vorbehalt: | Herbst 2023 | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Ergebnismitteilung |
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Prüfung Mai: |
| 23. KW |
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Prüfung Juni: |
| 30. KW |
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Prüfung November: | 50. KW |
| 50. KW |
Mündliche Prüfung |
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Prüfung Mai: |
| 26. KW |
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Prüfung Juni: |
| 33. KW |
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Prüfung November: | 02. KW |
| 02. KW |
Weitere Informationen
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)