Weitere Maßnahmen der Bundesregierung
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seiner Sonder-Seite Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen über u. a. über
Finanzhilfen - Förderinstrumente bei kurzfristigem Finanzbedarf (KfW-Sonderprogramm 2020)
- KfW Sonderprogramm für junge und etablierte Unternehmen,
- Für mittelständische und große Unternehmen;
- Bürgschaften
Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe
Überbrückungs-Kredite
Sofern infolge der „Corona-Krise“ zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. In NRW ist die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen zuständig.
Ich bin Selbständig/Freiberufler und stehe auf behördliche Anweisung unter Quarantäne. Werde ich entschädigt?
Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht ist für die Entschädigung von Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde ausgesprochenen Quarantäne (Absonderung) zuständig.
Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer und Selbständige/ Freiberufler gegen die direkt eine Quarantäne von der zuständigen Behörde ausgesprochen wurde.
Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können seit dem 27. April 2020 online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoportal IfSG-online.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LWL-Amtes.
Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung
Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, besteht die Möglichkeit, den Verdienstausfall erstattet zu bekommen. Die neue Vorschrift des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz gewährt erwerbstätigen Sorgeberechtigten, die ihre Kinder infolge der behördlichen Schließung oder eines Betretungsverbots von Kinderbetreuungseinrichtungen, wie Kita oder Schule, selbst betreuen müssen und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, einen Entschädigungsanspruch.
Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber. Dieser kann seinerseits bei der zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen. Für die Unternehmen im IHK-Bezirk Arnsberg ist der LWL zuständig.
Maßnahmen im Bereich Zölle und Steuern
Der deutsche Zoll informiert auf seiner Webseite über steuerliche Erleichterungen. Ziel ist es, die Liquidität bei Betroffenen zu verbessern, die durch die Covid-19-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Förderprogramme für Gastro-Unternehmen
IHK NRW hat in Kooperation mit der NRW.BANK und dem DEHOGA NRW eine „Corona“-Auflage der Broschüre „Gastgeber fördern“ erstellt. Die Broschüre bietet eine Übersicht der Förderprogramme für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen. Kurz und prägnant werden die während der Corona-Krise angepassten Förderprogramme in einer Tabelle dargestellt. Zusätzlich werden Bürgschaftsprogramme und Angebote zur Beratungsförderung vorgestellt – damit das Gastgewerbe möglichst gut durch die Corona-Krise kommt.