Corona-Schutzverordnung NRW und Test- und Quarantäneverordnung
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 28. Februar 2023 nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen.
Die Test- und Quarantäneverordnung ist zum 31. Januar 2023 ausgelaufen. Somit ist die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben, beendet. Seit dem 1. Februar 2023 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen, so die Landesregierung.
Finanzielle Förderung - Informationen der Bundesregierung
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seiner Sonder-Seite Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen.
Bundesweite SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben
Die Bundesregierung hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 02.02.2023 aufgehoben . Die Aufhebung erfolgte damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Ursprünglich sollte die Arbeitsschutzverordnung bis zum 7. April 2023 gelten.
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Nachweis-,Test- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Sie tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.
Ziel der Coronavirus-Einreiseverordnung ist es, das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus-SARS-CoV-2 zu verringern; denn durch Reisebewegungen und den Grenzverkehr können Infektionen eingetragen und neue Infektionsherde geschaffen werden.
Es wird unterschieden zwischen:
- a) Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Variante bereits auftritt (Es gilt ein Beförderungsverbot, Nachweispflicht und Quarantänepflicht).
- b) Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Variante aufzutreten droht (Es gilt nur eine Nachweispflicht vor Einreise und stichprobenhafteTestpflicht nach Einreise).
Die Volksrepublik China (ausgenommen: Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023 als "Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht".
Weitere Informationen:
Bundesgesundheitsministerium: Informationen für Reisende
Deutsche Vertretung in China
Notfallkoffer
Auch unabhängig vom Corona-Virus ist es für Unternehmen immer empfehlenswert, für den Fall einer Erkrankung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin einen „Notfallkoffer“ zu packen, der etwa mit Vollmachten, einem Vertretungsplan, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen und einer Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Passwörtern versehen ist.
Weiterführende Links:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: infektionsschutz.de
Stand: 01.03.2023
Diese Zusammenstellung wurde inklusive der IHK-Interpretationen mit aller Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Zudem können sich Aussagen durch Änderung der rechtlichen Vorgaben sowie neue Erkenntnisse ändern.